Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Gesetze und Normen

Die Bundesgesetze

Bundesabfallwirtschaftsgesetz

Der Umgang mit Abfällen wird generell im Bundesabfallwirtschaftsgesetz (Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl.I Nr. 102/2002 idgF) geregelt.

Verpackungsverordnung (BGBl. II Nr. 184/2014)

Sie regelt die

  • Vermeidung,
  • Verringerung und
  • Verwertung von Verpackungsabfällen.

Verpflichtet sind:

Hersteller und Vertreiber von Verpackungsmaterial zur Rücknahme und Verwertung sowie Letztverbraucher zur Rückgabe von gebrauchten Verpackungen.

Das System wird finanziert durch Entsorgungsbeiträge, die direkt auf den Produktpreis aufgeschlagen werden. Je aufwändiger ein Produkt verpackt ist, desto teurer wird es also im Vergleich zu einem einfach verpackten Produkt.

Das Landesgesetz

Die Entsorgung von kommunalen Abfällen liegt zum Großteil im Kompetenzbereich der Länder. In NÖ gründen diese Bestimmungen auf dem NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (NÖ AWG), LGBl. 8240-0 idgF.

Darüber hinaus existieren Verordnungen seitens des Lebensministeriums, die nähere Beschreibungen zu bestimmten Passagen im Bundesgesetz enthalten, die die Gemeinden und Verbände betreffen.