Biogene Abfälle

Zahlen für Niederösterreich (2021)

Zu den aktuellen Zahlen

Die getrennte Sammlung biogener Abfälle ist seit 1. Jänner 1995 per Verordnung gesetzlich vorgeschrieben (BGBl. Nr. 68/1992).

Die getrennte Sammlung ist aus folgenden Gründen erforderlich:

  • Die Kompostierung biogener Abfälle ist das Musterbeispiel der Schließung eines ökologischen Kreislaufes.
  • Biogene Abfälle erhöhen den Wassergehalt im Restmüll und erschweren so die Verbrennung bzw. die mechanisch-biologische Behandlung.

Der Biomüll kann im Weg der Eigenkompostierung auf eigenem Grund und Boden ordnungsgemäß kompostiert oder mithilfe der Biotonne auf spezielle Kompostierungsanlagen gebracht werden.

Diese beiden Systeme werden zumeist in sinnvoller Kombination eingesetzt. In dicht besiedelten Gebieten ist ein flächendeckendes Angebot der Biotonne unumgänglich (Holsystem), in ländlich strukturierten Gemeinden überwiegt die Eigenkompostierung.

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